Panketal OT Zepernick: Herrliches unbebautes Wohnbaugrundstück - UWE G. BACHMANN



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374896#480
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Panketal OT Zepernick: Herrliches unbebautes Wohnbaugrundstück - UWE G. BACHMANN
Grundstück in 16341 Panketal OT Zepernick
Makler ipa150528-3912, Objektkennung IF1150876

Kaufpreis 271.000,00 €
Wohnfläche 564,00m²
Grundstück 564,00m²

Dieses Angebot ist auf den folgenden Themenportalen veröffentlicht: immogrund.net kleinstadt-immo.de

Lage

Im herrlichen Panketal, einer Gemeinde des brandenburgischen Landkreises Barnim gelegen, erwartet Sie die Immobilie in einer ruhigen und ansprechenden Umgebung, fernab des Großstadttrubels und dennoch in bester Erreichbarkeit.
Die Umgebung ist von weiteren gepflegten Einfamilienhäusern charakterisiert.
Gesundheitseinrichtungen, Bildungs- und Kindertagesstätten, Einkaufsmöglichkeiten sowie ein buntes Spektrum an Freizeitmöglichkeiten verschönern das Leben der attraktiven Gemeinde.

Eine Fahrt in das Stadtzentrum Berlins dauert mit Ihrem PKW nur etwa eine Dreiviertelstunde, während Sie die öffentlichen Verkehrsmittel in einer knappen Stunde an Ihr Ziel bringen. Mit der Buslinie 891 gelangen Sie in ca. 12 Minuten zum S-Bahnhof Zepernick und fußläufig in ca. 20 Minuten.

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Objekt

Dieses Objekt wird über BACHMANN Immobilien im Alleinauftrag angeboten.

Das große Grundstück wird im Zuge des Verkaufs in 2 Flurstücke geteilt und es entsteht somit ein vorderes Grundstück mit ca. 564 m² Fläche, ohne Geh,- Fahr- und Leitungsrecht als unbebautes Einzelgrundstück.

Dieses neu gebildete Grundstück befindet sich an einer befestigten Straße. Die PKW-Zufahrt muss dann mit einem abgesenkten Bürgersteig angelegt werden. Einige Obstbäume befinden sich auf dem Grundstück.
Die Kosten der Teilung und Beauftragung des Vermessers werden vom Käufer getragen.

Bebaubarkeit:
Eine schriftliche Auskunft vom 28.10.2021 des Bauamtes Panketal von Herrn Pladeck liegt uns vor. Diese Einschätzung ist keine verbindliche Auskunft über die Bebaubarkeit der o.g. Flurstücke/ des o.g. Grundstücks, sondern die lediglich die planungsrechtliche Bewertung der Gemeinde Panketal wiedergibt und vorbehaltlich anderer fachbehördlicher Entscheidungen ergeht. Eine verbindliche Auskunft zur Bebaubarkeit kann nur über eine förmliche Bauvoranfrage beim Landkreis Barnim, Bauaufsichtsamt, erreicht werden.
Das Vorhabenflurstück befindet sich im sog. unbeplanten Innenbereich i.S.d. § 34 Baugesetzbuch. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Zudem müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch eine überwiegende Wohnbebauung geprägt. Ein Wohngebäude in zweiter Baureihe (vorn) ist nach diesseitiger Auffassung zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist.
Die Errichtung von insgesamt drei Baureihen auf dem genannten Grundstück ist nach diesseitiger Auffassung planungsrechtlich nicht zulässig, da die nähere Umgebung keinen Fall einer 3. Baureihe aufweist.
Die Errichtung eines Doppelhauses ist nach diesseitiger Auffassung planungsrechtlich nicht zulässig, da sich in der näheren Umgebung ausschließlich Einzelhäuser befinden.
Die Firsthöhe des Neubaus darf die in der näheren Umgebung vorhandenen Firsthöhen der Bestandsgebäude nicht überschreiten. Hierbei ist ein Richtwert von max. 8,50 m nicht zu überschreiten.
Die Grundfläche des Neubaus inkl. Terrasse darf die in der näheren Umgebung vorhandenen Gebäudegrundflächen der Bestandsgebäude nicht überschreiten. Hierbei ist ein Richtwert von max. 120 m² nicht zu überschreiten.
Zu beachten ist eine max. zulässige Grundflächenzahl von 0,3; 30 % (Richtwert) der Gesamtgrundstücksfläche dürfen durch das Wohnhaus/ die Wohnhäuser, Zufahrten, Stellplätze, Garagen/Carports, Nebenanlagen (Geräteschuppen etc.), Pools etc. versiegelt werden.
Die Stellplatzsatzung der Gemeinde ist zu beachten.
Zu beachten ist weiterhin, dass ein Hausabstand von mind. 5,50 m zum Straßenverkehrsflurstück einzuhalten ist.
Zudem sind die Carports und Garagen in der näheren Umgebung in der Regel nicht direkt an der Straßenverkehrsfläche angeordnet; dies sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
Die Straßenfront beträgt ca. 16 Meter.

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Ausstattung

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Sonstige Angaben


Erschließung:
Erschließung an der Straße: Strom, Kanalisation, Stadtwasser, Erdgas, Telefon

Hinweis: Verschaffen Sie sich einen umfassenden Eindruck durch das bereitgestellte Immobilienvideo und die virtuelle 360°-Tour.
https://bachmann-immobilien.de/immobilien/panketal-ot-zepernick-herrliches-unbebautes-wohnbaugrundstueck/
Weitere Objekte von uns finden Sie hier: https://immo-paradise.eu/properties/?vup=480


Uwe G.
+493056545455, +493056545455, +491726999999
Bachmann Immobilien GmbH

Pflichtangaben laut EnEV 2014

Es liegt kein Energieausweis vor.


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